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BVerwG, 11.01.1983 - 8 B 70.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 14.10.1981 - V OE 46/79
- BVerwG, 11.01.1983 - 8 B 70.82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 8 B 70.82
Das Prinzip des Rechtsstaats fordert, "daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß die Steuerlast meßbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird" (BVerfG, Beschluß vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 - BVerfGE 13, 153 [160]). - BVerwG, 01.10.1971 - VII C 1.70
Vierfache Schankerlaubnissteuer für Bars und Kabaretts
Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 8 B 70.82
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß die Anwendung dieses nicht unerheblich erhöhten Steuersatzes nicht nur aus dem gesundheitspolitischen, sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Interesse der Allgemeinheit, die Steigerung des Alkoholkonsums zu hemmen, sondern auch deshalb gerechtfertigt ist, weil eine Schankerlaubnis die Möglichkeit steigert, daß der Betrieb zur Quelle von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird, was wegen erhöhter Überwachungspflichten zu einer Mehrbelastung der Behörden führt (vgl. urteilevom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 1.70 - BVerwGE 38, 317 [319] undvom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 28/29.77 - Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 19 S. 20 [22]).
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93
Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit …
Vielmehr legitimiert - wie ausgeführt - auch der mit Gaststättenbetrieben verbundene Mehraufwand für die Überwachung der Sperrzeiten, der Lebensmittelhygiene, der Jugendschutzbestimmungen etc. als zulässiger Nebenzweck die Erhebung der Schankerlaubnissteuer (vgl. auch Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 70.82 - amtl. Abdruck S. 4;… Urteil vom 7. September 1973, aaO., S. 42).